Aufnahmekriterien

Hospiz-haus-geborgenheit-gebaeude-aussen

Eine palliativmedizinische Versorgung im Hospiz kommt insbesondere bei folgenden progredient verlaufenden Erkrankungen in Betracht.

  • fortgeschrittene Tumorerkrankungen
  • Endstadium chronischer Nieren-, Herz-, Lungen- oder
    Verdauungstrakterkrankungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen, insbesondere der Atemmuskulatur
  • bei einer unzureichenden Symptomkontrolle (Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Luftnot, Verwirrtheit, Angst, Unruhe und vieles mehr)
  • wenn eine stationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung oder auch eine ambulante Versorgung nicht ausreichend und möglich ist, weil der palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgungsaufwand durch Angehörige und ambulante Dienste nicht abgedeckt werden kann.

Indikationen für eine stationäre Übernahme sind weiterhin:

  • psychosoziale und seelische Krisen des Betroffenen, die ambulant oder auf einer Allgemeinstation nicht überwunden werden können

Anträge und Informationsblätter

Ein gut ausgefüllter Hospizantrag ist wichtig

 

Natürlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zum Hospizantrag jederzeit persönlich zur Verfügung.

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Punkte bereits zusammengefasst.

 

  • Vollständigkeit der Angaben: Achten Sie darauf, alle Felder im Antrag vollständig und korrekt auszufüllen. Dies beinhaltet persönliche Daten des Versicherten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse, Versichertennummer), Angaben zum Betreuer/Bevollmächtigten/Angehörigen (falls vorhanden) und den aktuellen Pflegegrad.

  • Detaillierte Angaben zum Krankheitsbild: Der Arzt muss das vorliegende Krankheitsbild detailliert beschreiben. Es muss klar hervorgehen, dass die Erkrankung progredient verläuft, eine Heilung ausgeschlossen ist und eine palliativmedizinische sowie palliativpflegerische Versorgung notwendig ist.

  • Begründung der Notwendigkeit der Hospizpflege: Der Arzt muss nachvollziehbar begründen, warum eine vollstationäre Versorgung im Hospiz notwendig ist und warum eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht.

  • Angaben zur aktuellen Situation des Patienten: Geben Sie detaillierte Auskunft über den Hilfebedarf des Patienten, Auch Informationen zum sozialen Umfeld, Orientierung (zeitlich, örtlich, situativ, persönlich) und zu eventueller Unruhe sind wichtig.

  • Dokumentation des Symptomgeschehens: Das komplexe Symptomgeschehen (z.B. Schmerzen, Atemnot, Erbrechen) muss ausführlich beschrieben werden. Vorhandene Arztberichte und die letzte Epikrise können beigefügt werden.

  • Medikation und pflegerische Maßnahmen: Die aktuelle Medikation (inklusive Dosierung und Applikationsform) sowie fachpflegerische Maßnahmen (z.B. Verbände, Dekubitusversorgung, ZVK/Port, Infusionen) müssen angegeben werden. Ein Medikamentenplan sollte beigefügt werden.

  • Einwilligung zur Datenverarbeitung: Die Einwilligung zur Datenverarbeitung ist freiwillig, aber für die Bearbeitung des Antrags notwendig. Der Versicherte muss diese idealerweise erteilen und die Datenschutzhinweise beachten.

  • Besondere Hinweise des Arztes: Der Arzt sollte besondere Hinweise zur sozialen Situation, die die häusliche Pflege verhindert, oder eine besondere Begründung für die Verlegung aus einer stationären Pflegeeinrichtung geben.